Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach aktueller Bewertung der Infektionslage durch das Corona-Virus hat das zuständige Ministerium die landesweite Schließung aller Schulen von Montag an beschlossen. Bis zum 18.04.2020 ist die Erteilung von Unterricht an allen Schulen untersagt.
Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme laut §28 des Infektionsschutzgesetzes. Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Für die Schulen bedeutet dies, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband im Schulgebäude oder anderen Räumlichkeiten einschließlich des Ganztagsbetriebs nicht mehr stattfindet und ersatzlos entfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult. Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichket der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.
Schulleitungen, Lehrkräfte und sonstige Bedienstete im Landesdienst werden ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachkommen und außerunterrichtliche Aufgaben übernehmen.
Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule von Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8.
Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten.
Die Notenvergabe für die Schuljahreszeugnisse, insbesondere im Abschlussjahrgang, muss gewährleistet werden. Bis zum 15.4.2020 wird für alle Schüler aus Klasse 10 in allen Fächern eine vorläufige Note festgestellt und dokumentiert, unabhängig von noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten.
Alle Schulfahrten, auch Fahrten in Schullandheime und Schüleraustauschfahrten, ebenso Unterrichtsgänge in außerschulische Lernorte, sind abzusagen. Möglichkeiten der Schadensminderung, Rückzahlung von Beträgen, Stornogebühren, eventuelle Reiserücktittsversicherungen, werden derzeit in den Schulen und durch das Ministerium überprüft.
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr gewährleistet. Diese ist auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen. Die Notbetreuung diet dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, im medizinischen und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschließlich Strafvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (z.B. drohende Kündigung, Verdienstausfall). Im Einzelfall kann eine Betreuung über den zeitlichen Rahmen hinaus erfolgen, wenn es unabdingbar sein sollte.
Sollten Sie als Eltern von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, da Sie zu einer dieser kritischen Berufsgruppen gehören und keine Betreuung organisieren können, schreiben Sie bitte die Schulleitung direkt an. Das Gleiche gilt bei besonderen Härtefällen. (schulleitung@igs-zetel.de oder über IServ).
Für die zentralen Abschlussprüfungen weden in Kürze Erlasse vorbereitet, die den Schulen jedoch noch nicht vorliegen.
Die Schulen sind normalerweise im Laufe des Vormittags über das Sekretariat zu erreichen. Spezielle Fragen zu den Jahrgängen stellen Sie bitte direkt über die Lehrkräfte und Jahrgangsleiter. Alle Lehrkräfte, aber auch die Schulsozialpädagoginnen, sind über IServ zu erreichen.
Auf einer Dienstbesprechung am Montag Vormittag werden weitere organisatorische Fragen geklärt. Die Schüler werden Übungsmaterial erhalten um am Lernstoff weiterarbeiten zu können. Informationen erfolgen grundsätzlich möglichst zeitnah über IServ.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Neumann