Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
für das neue Jahr 2026 wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, vor allem Gesundheit und persönliche Zufriedenheit.
Bei schlechtem Wetter mit Schnee und Glatteis kommt es regelmäßig zu Rückfragen der Elternschaft zur Schülerbeförderung bei Gefährdungslagen. Daher möchte ich Sie noch einmal über die Rechtslage und damit verbundene Regelungen informieren.
Wenn Meldungen des Schulträgers zur Schülerbeförderung aufgrund der Wetterlage erfolgen, dann erfolgen diese grundsätzlich über Katwarn.
Eltern entscheiden darüber hinaus immer selbst, ob ihr Kind zur Schule gehen kann, wenn sie befürchten, dass die Wetterlage einen sicheren Schulweg verhindert. In diesem Fall melden sie dies unverzüglich dem Klassenlehrer per Mail.
Informationen:
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Hier finden Sie aktuelle Informationen:
- Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – ►https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite, Klick auf „Schulausfall“)
- Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger.
Auf eine Not-Betreuung ist in der Regel immer Verlass:
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Neumann
Gesamtschuldirektorin
