Aufgrund von Nachfragen zur kommenden Niedersächsischen Corona-Verordnung, die voraussichtlich am 31.05.2021 in Kraft tritt, ergehen vorab folgende Hinweise zum Szenarienwechsel.

Maßgeblich für einen Szenarienwechsel ist grundsätzlich eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt (beim Über-/Unterschreiten von Schwellenwerten gilt der Szenarienwechsel damit grundsätzlich nicht „automatisch“).

Wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist, die 7-Tage-Inzidenz den jeweils maßgeblichen Inzidenzwert (Schwellenwert) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so setzt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die jeweilige Maßnahme um.

Sobald der jeweils maßgebliche Inzidenzwert (Schwellenwert) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) unterschritten ist, legt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung fest, dass ab dem übernächsten Tag die jeweilige Maßnahme wieder aufgehoben wird.

Hat ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt in einer Allgemeinverfügung den Zeitpunkt der Über- oder Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 oder 50 in einem anderen Bereich (z. B. für den Einzelhandel) bereits festgestellt, so gilt diese Feststellung auch in Bezug auf die jeweiligen Maßnahmen im schulischen Bereich.

Szenarienwechsel in der Schule mit Beispielen



Soweit sich der Szenarienwechsel von Szenario B nach A bzw. von C nach B im Laufe einer Kalenderwoche vollzieht, kann die Schule aus schulorganisatorischen Gründen (Planbarkeit) längstens bis zum Ablauf der Woche in Szenario B bzw. C verbleiben.

Beispiel 1: Wenn eine Kommune Dienstag, 25.05.2021 unter 50 sinkt, sind 5 aufeinanderfolgende Werktage:

25.05. Dienstag (1)
26.05. Mittwoch (2)
27.05. Donnerstag (3)
28.05. Freitag (4)
29.05. Samstag (5)
Der übernächste Tag ist dann Montag (31.05.) Also Szenario A am 31.05.

Beispiel 2: Wenn eine Kommune Mittwoch (26.05.) unter 50 sinkt, sind 5 aufeinanderfolgende Werktage:

26.05. Mittwoch (1)
27.05. Donnerstag (2)
28.05. Freitag (3)
29.05. Samstag (4)
30.05. Sonntag
31.05. Montag (5)
Der übernächste Tag ist dann Mittwoch (02.06.). Also Szenario A am 02.06. oder alternativ aus schulorganisatorischen Gründen am 07.06.

Für die 7-Tage-Inzidenz werden die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde gelegt.

Hinweis: Der Minister hat die Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten über die aktuellen Pläne informiert. Die entsprechenden Ministerbriefe finden Sie zum Download auf der MK-Seite zu „Schule in Corona-Zeiten“. Eine neue Rundverfügung hierzu wird Anfang der 22. Kalenderwoche bekannt gegeben werden.

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